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   LSG Hamburg, 14.12.2011 - L 2 EG 9/08   

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LSG Hamburg, 14.12.2011 - L 2 EG 9/08 (https://dejure.org/2011,50311)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 14.12.2011 - L 2 EG 9/08 (https://dejure.org/2011,50311)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - L 2 EG 9/08 (https://dejure.org/2011,50311)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de

    Berechtigung eines Ausländers zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit als Voraussetzung für die Bewilligung von Erziehungsgeld

  • Justiz Hamburg

    § 1 Abs 6 Nr 1 BErzGG vom 13.12.2006, § 24 Abs 3 BErzGG vom 13.12.2006, Art 3 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 GG, Art 8 MRK
    Berechtigung eines Ausländers zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit als Voraussetzung für die Bewilligung von Erziehungsgeld

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.12.2011 - L 2 EG 9/08
    Ergänzend verweist sie auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 8. März 2011 in der Sache Z. (Aktenzeichen C-34/09).

    den Rechtsstreit dem Gerichtshof der Europäischen Union mit folgender Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen: Stellt auch der Betreuungsunterhalt einen Unterhalt im Sinne des Urteilstenors der Entscheidung Z. vom 8. März 2011 (C-34/09) dar?.

    Aus diesem Grund vermag auch die von der Klägerin herangezogene Entscheidung der Großen Kammer des EuGH vom 8. März 2011 in der Rechtssache Z. (C 34-09, NVwZ 2011, S. 545 und juris) keinen Anspruch der Klägerin auf Erziehungsgeld zu begründen.

    Schließlich besteht auch kein Anlass, den Rechtsstreit dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung über die von der Klägerin formulierte Frage im Hinblick auf die Entscheidung dieses Gerichtshofs in der Sache Z. vom 8. März 2011 (C-34/09, a.a.O) vorzulegen.

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 5/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.12.2011 - L 2 EG 9/08
    Nur dort also, wo bereits die Anwendung der einschlägigen früheren Vorschrift einen Erziehungsgeldanspruch begründet, kommt § 1 Abs. 6 BErzGG 2006 mithin nach der Übergangsvorschrift nicht zur Anwendung (BSG 10. Senat Vorlagebeschluss vom 3. Dezember 2009 - Aktenzeichen: B 10 EG 5/08 R - juris mit weiteren Nachweisen) .

    Auch das BVerfG könnte im Übrigen - von einstweiligen Regelungen abgesehen - nicht die Anwendung von Normen untersagen, die es nicht für verfassungswidrig erklärt hat (vgl. dazu allgemein M. Graßhof in Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 78 RdNr. 76 ff; BSG im o. g. Vorlagebeschluss vom 3. Dezember 2009 - Aktenzeichen: B 10 EG 5/08 R).

    Ansprüche auf Erziehungsgeld sollten Ausländer, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der EU bzw. ihrer Vorgängerinnen oder eines insoweit gleichgestellten Staates besaßen, grundsätzlich nur dann haben, wenn nach ihrem Aufenthaltsstatus ein dauerhafter Aufenthalt zu erwarten war und die Leistung ihren eigentlichen Zweck erfüllen konnte, Eltern die Betreuung ihrer Kinder in einer bestimmten Zeit nach der Geburt durch Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit oder deren Einschränkung zu ermöglichen (vgl. zur Gesetzesgeschichte des BErzGG ausführlich BSG, 10. Senat Vorlagebeschluss vom 3. Dezember 2009 - Aktenzeichen: B 10 EG 5/08 R, juris).

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.12.2011 - L 2 EG 9/08
    Mit ihrem am 9. Mai 2005 eingegangenen Widerspruch machte die Klägerin geltend, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährung von Erziehungsgeld an Ausländer (Beschluss vom 6. Juli 2004 - 1 BvR 2515/95) verstoße es gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Grundgesetz (GG), wenn Ausländer vom Erziehungsgeld ausgeschlossen würden, die absehbar dauerhaft in Deutschland bleiben würden oder jedenfalls die Möglichkeit hätten, dauerhaft in Deutschland zu bleiben.

    Abgesehen davon, dass die Klägerin dadurch nicht besser gestellt wäre, weil § 1 Abs. 1 Satz 2 BErzGG in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländergesetzes vom 9. Juli 1990 (BGBl. I S. 1354) den Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld an den Besitz eines Aufenthaltstitels - zumindest einer Aufenthaltsbefugnis - knüpfte, kann die Entscheidung des BVerfG vom 6. Juli 2004 (a.a.O.) angesichts ihres begrenzten Entscheidungsumfangs und der entsprechend eingeschränkten Gesetzeskraft nicht auch Gesetzeskraft für den vorliegenden Fall beanspruchen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2009 - L 13 EG 4/09

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.12.2011 - L 2 EG 9/08
    Dies fällt ausschließlich in die Kompetenz des BVerfG im Rahmen der ihm obliegenden verfassungsrechtlichen Prüfung (wie hier auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Juni 2009 - L 13 EG 4/09 - juris; ebenso Bundesfinanzhof , Urteil vom 22. November 2007 - III R 54/02 - BFHE 220, 45 ff zur gleich gelagerten Problematik im Kindergeldrecht).
  • BFH, 22.11.2007 - III R 54/02

    Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.12.2011 - L 2 EG 9/08
    Dies fällt ausschließlich in die Kompetenz des BVerfG im Rahmen der ihm obliegenden verfassungsrechtlichen Prüfung (wie hier auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Juni 2009 - L 13 EG 4/09 - juris; ebenso Bundesfinanzhof , Urteil vom 22. November 2007 - III R 54/02 - BFHE 220, 45 ff zur gleich gelagerten Problematik im Kindergeldrecht).
  • BSG, 20.12.1990 - 4 REg 10/90

    Erziehungsgeldberechtigender Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.12.2011 - L 2 EG 9/08
    Das Gesetz knüpft den Erziehungsgeldanspruch an den formalen Verwaltungsakt der Erteilung des Aufenthaltstitels (vgl. schon Urteil des Bundessozialgerichts zum 20. Dezember 1990 - Az. 4 REg 10/90, SozR 3-7833 § 1 Nr. 3).
  • BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 9/93

    Erziehungsgeld - Ausländer - Aufenthaltsberechtigung - Verzögerung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.12.2011 - L 2 EG 9/08
    Selbst wenn im Aufenthaltstitel eine Rückwirkung angeordnet worden ist, lässt die Erteilung des Titels den Anspruch auf Erziehungsgeld erst für die Zukunft entstehen (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 9. Februar 1994 - Az. 14/14b REg 9/93,a.a.O. Nr. 12).
  • BVerfG, 10.07.2012 - 1 BvL 2/10

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.12.2011 - L 2 EG 9/08
    Die beim Bundesverfassungsgericht aufgrund der drei Vorlagebeschlüsse des Bundessozialgerichts vom 3. Dezember 2009 (B 10 EG 5 bis 7/08 R) anhängigen Vorlageverfahren 1 BvL 2/10, 3/10 und 4/10 sind für dieses Verfahren nicht vorgreiflich, denn sie beschäftigen sich mit der hier irrelevanten Frage, ob der Anspruch auf Erziehungsgeld von Inhabern einer nach § 25 AufenthG aus humanitären Gründen erteilten Aufenthaltserlaubnis davon abhängig gemacht werden darf, dass sie im Bundesgebiet erwerbstätig sind oder laufende Geldleistungen nach dem SGB III in Anspruch nehmen oder Elternzeit in Anspruch nehmen.
  • EGMR, 25.10.2005 - 59140/00

    Kindergeld, Aufenthaltsbefugnis, Diskriminierungsverbot, Gleichheitsgrundsatz

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.12.2011 - L 2 EG 9/08
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urteil vom 25. Oktober 2005 in Sachen Okpisz ./. Bundesrepublik Deutschland - Individualbeschwerde 59140/00) verstoße es gegen das Diskriminierungsverbot aus Art. 14 der EMRK in Verbindung mit dem Recht auf Familienleben aus Art. 8 EMRK, wenn Ausländer beim Kindergeldbezug in Abhängigkeit davon, ob sie über eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung verfügten oder nicht, ungleich behandelt würden.
  • BSG, 28.11.2012 - B 10 EG 14/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Erziehungsgeld für nicht freizügigkeitsberechtigte

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.12.2011 - L 2 EG 9/08
    Anhängig beim BSG - B 10 EG 14/12 B.
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

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